Erben und Vererben

Sollte im Falle des Ablebens kein (gültiges) Testament des Verstorbenen vorliegen, tritt das Erbrecht ein, welches auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs basiert. Wie sich die Pflichtanteile am Nachlass aufteilen, können Sie der folgenden Grafik entnehmen:

Ordnung ErblasserZum Erbe
Erben 1. OrdnungEhegatte
Kinder
Enkel
Den jeweiligen Ehepartnern steht immer ein Anteil des Gesamterbes zu. Der Erbanteil ist vom Güterstand abhängig.

Kinder sind die ersten Nachkommen und stehen in der Erbreihenfolge an oberster Stelle. Kinder erben immer zu gleichen Teilen.

Die Enkel des Verstorbenen erben nur, wenn deren Eltern, also die Kinder des Verstorbenen, ebenfalls nicht mehr leben.

Erben 2. OrdnungEltern
Geschwister
Nichten/Neffen
Sollte der Verstorbene keine Erben aus der 1. Ordnung haben, erben Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen, in der hier aufgeführten Reihenfolge.
Erben 3. OrdnungGroßeltern
Onkel/Tanten
Cousinen/Cousins
Sollte der Verstorbene weder Erben aus der 1. Noch aus der 2. Ordnung besitzen, erben die Großeltern, Onkel und Tanten sowie die Cousinen und Cousins. Ebenfalls in der hier aufgeführten Reihenfolge.

Erbrecht bei Ehepartnern

Wie hoch der Anteil am Erbe für den hinterbliebenen Ehepartner ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sollte es zwischen den Ehepartnern keine Vereinbarung hinsichtlich des Güterstandes gegeben haben, erbt der Hinterbliebene wie folgt:

  1. Wenn Kinder oder Enkel existieren, erbt der Hinterbliebene die Hälfte des Nachlassvermögens.
  2. Wenn keine Kinder oder Enkel, jedoch die Eltern des Verstorbenen, deren Kinder oder sogar die Großeltern noch leben, erbt der Hinterbliebene drei Viertel des Nachlassvermögens.
  3. Wenn weder Kinder, Eltern, deren Kinder oder Großeltern existieren, erbt der Hinterbliebene das gesamte Nachlassvermögen.

Sollte eine Gütertrennung bestehen, wird das Nachlassvermögen zwischen den Kindern des Erblassers und dem Hinterbliebenen zu gleichen Teilen aufgegliedert.

Es ist ratsam, sich zu Lebzeiten an einen Anwalt oder Notar zu wenden und sich über die gegebenen Möglichkeiten zu informieren. Sollten Sie sich über das Erbrecht informieren wollen, geben wir Ihnen gerne die Kontaktdaten von kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartnern zur Hand.