Patientenverfügung

Die Patientenverfügung bietet Ihnen die Möglichkeit, auch im Falle einer sogenannten Einwilligungsunfähigkeit, Ihre ärztliche Behandlung festzulegen. Hierbei können Sie vorab bestimmen, ob, oder inwieweit, Sie eine ärztliche Behandlung wünschen oder diese vollends ablehnen. Ihr Hausarzt kann Sie über mögliche Schritte weitergehend beraten.

Um eine Patientenverfügung zu erstellen, müssen Sie die Volljährigkeit erreicht haben. Diese Verfügung ist zudem für alle, also sowohl für Familienmitglieder als auch für außenstehende Personen oder Ärzte, bindend. Um im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Wünsche vorab mit Ihren Angehörigen besprechen.

Sollten Sie Ihre Patientenverfügung verfassen wollen, geben wir Ihnen gerne die Kontaktdaten von kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartnern zur Hand.

Weitere und ausgiebigere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: